Allgemeine Bestimmungen beim Handgepäck im Flugzeug
Das Handgepäck darf das höchst zulässige Gewicht von 8 Kilogramm nicht überschreiten. Am besten eignet sich in diesem Fall entweder eine Tasche, oder ein sogenanntes Board Case bzw. ein Trolley. Das Gepäckstück darf maximal 55 x 40 x 23 cm groß sein. Denn beim Handgepäck ist es wichtig, dass man es entweder unter dem Vordersitz oder über dem Sitzplatz verstauen kann bzw. dass es in der Gepäckablage des Flugzeuges Platz hat. Generell gilt, das pro Person auch nur 1 Stück Handgepäck mitgeführt werden darf.
Zusätzlich zum Handgepäck erlaubte Gegenstände
Jedem Fluggast ist es in der Regel gestattet zusätzlich zu seinem Handgepäck auch noch einen persönlichen Gegenstand mit ins Flugzeug zu bringen. Dieser darf die maximale Dimension von 40 cm x 30 cm x 10 cm auf keinen Fall überschreiten. Beispiele für zusätzliches persönliches Handgepäck sind etwa:
- eine Handtasche
- einen Laptop samt Laptoptasche
- eine Umhängetasche
Es empfiehlt sich persönliche Dinge wie Wertsachen, Handy, Medikamente und wichtige Dokumente stets im zusätzlichen persönlichen Handgepäck verstaut in einer Tasche mitzuführen. So hat man die Dinge während des Fluges immer griffbereit, das es oftmals passieren kann, dass das Handgepäck so verstaut werden muss, dass man während des Fluges nicht immer Zugriff dazu hat.
(Bildquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)